30. März 2021

Jetzt Förderung für Batteriespeicher in NRW nutzen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das Förderungsprogramm für stationäre elektrische Batteriespeicher wieder aufgenommen. Mit dem Programm Progres.NRW können ab dem 04. Februar 2021 erneut Anträge gestellt werden, um Unterstützungen des Landes bei Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage für stationäre elektrische Energiespeicher bzw. Batteriespeicher zu erhalten. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 20. November 2021 gültig sein.

Was wird genau gefördert?

Wichtig zu wissen ist, dass innerhalb des Förderprogramms Progres.NRW nur die Finanzierung des elektrischen Batteriespeichers inklusive des zu seinem Betrieb erforderlichen Batteriemanagementsystems bezuschusst wird. Die Solaranlage selbst ist in dieser Förderung nicht mit inbegriffen. Jetzt können wieder die attraktiven Fördermöglichkeiten genutzt werden:

  • Gefördert werden ausschließlich stationäre elektrische Batteriespeicher und notwendige Batteriemanagementsysteme in Verbindung mit der Neuanschaffung einer Photovoltaik-Anlage.
  • Je kWh Speichergröße wird ein Zuschuss von 150 Euro gezahlt. Für eine Standardgröße von 10 kWh wird somit eine Fördersumme von 1.500 Euro bereitgestellt.
  • Das Verhältnis der Leistung der Photovoltaik-Anlage zur Kapazität des Speichers liegt bei maximal 1 kWp/ 3 kWh. Demnach wird eine übliche 10 kWp PV-Anlage mit einem Stromspeicher bis 30 kWh gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Jedoch wird der Zuschuss nur gewährt ab einem Förderbetrag von 350 Euro pro PV-Anlage. Darüber hinaus ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort beschränkt.

Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Private Haushalte und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen des Förderprogramms Proges.NRW  von den Zuschüssen profitieren. Die Förderungsberechtigten sind:

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Träger von Öffentlichen Einrichtungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung ist begrenzt auf das Land NRW. Somit können Einwohner des Bundeslandes aber auch Unternehmen mit Sitz in NRW die Förderungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss auch die PV-Anlage innerhalb Nordrhein-Westfalens errichtet werden.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Anträge können voraussichtlich bis zum 20. November 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Antragsstellung ist nur über den elektronischen Weg möglich. Hierfür ist auf der Website des Förderprogramms Progress.NRW ein entsprechendes Online-Antragsformular eingestellt. Alle geforderten Unterlagen werden direkt in das Online-Formular hochgeladen und zusammen mit dem Antrag versendet.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Vorgehensweise sind wie folgt:

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Fachhandwerkbetriebs wird eingeholt.
  2. Das Online-Antragsformular wird ausgefüllt. In dem Formular über den Button den Vordruck „Wahrheitsgemäße Angaben drucken“ ausdrucken. Diesen unterschrieben zusammen mit allen weiteren Unterlagen dem Formular beifügen und anschließend den Antrag absenden.
  3. Nach erfolgreicher Versendung wird die Eingangsbestätigung per E-Mail an Sie gesendet.
  4. Falls weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen, können Sie dies über den Link oder per E-Mail machen.
  5. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  6. Jetzt kann die Errichtung der PV-Anlage beauftragt werden.
  7. Nach Durchführung des PV-Projekts kann der Zuschuss abgerufen werden wie im Zuwendungsbescheid beschrieben.
  8. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Förderung überwiesen.

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