23. März 2021

Förderprogramme bezuschussen den Ausbau von Ladestationen

Seit Herbst 2020 bezuschusst der Staat mit 900 Euro private Ladepunkte. Da das Antrags-Aufkommen nach wie vor sehr hoch ist, hat das Bundesverkehrsministerium vor Kurzem das Förderbudget von 300 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro erhöht. Erinnern Sie jetzt Ihre Kunden diese Möglichkeit zu nutzen und die Förderung zu beantragen! Die finanzielle Unterstützung vom Bund sind für Mieter, Eigenheimbesitzer und Vermieter, die eine eigene, private Ladestation erwerben und installieren. Neben Privatpersonen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger die Förderungsmaßnahmen nutzen. Abgewickelt wird der offizielle Investitionszuschuss von der staatlichen Förderbank KfW.

HARDY SCHMITZ unterstützt Installationsprojekte im Bereich Elektromobilität

Unsere Fachberater aus dem Bereich E-Mobilität unterstützen Sie bei Investitions- und Installationsvorhaben im Bereich der E-Mobilität. Unser Expertenteam steht Ihnen von der Grundlagenanalyse über die Planung/Projektierung bis hin zur Beschaffung zuverlässig zur Seite. Sie erhalten von uns persönliche Beratungen zu Ihrem E-Mobilitätsvorhaben, die wir gern auch bei Ihnen vor Ort durchführen. Ebenfalls arbeiten wir spezielle E-Mobilitätslösungen für Ihren individuellen Bedarf aus und stellen Ihnen die passenden Produkte zu Ihrer Anwendung vor – herstellerunabhängig. Darüber hinaus profitieren Sie von einer effizienten Beschaffung und schnellen Ersatzteillieferungen.

Unser Team aus dem Bereich E-Mobilität hat für Sie eine Checkliste ausgearbeitet, die Sie für generelle Anfragen an uns einfach und schnell nutzen können. Hier geht es zur HARDY SCHMITZ Checkliste Ladeinfrastruktur.

Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung durch die KfW

Mit den KfW-Fördermaßnahmen soll ein deckendes, privates Ladenetzwerk im Bereich Elektromobilität entstehen. So sollen rund 80 % aller Ladevorgänge zukünftig zu Hause bzw. auf der Arbeit erfolgen. Da liegt die Notwendigkeit auf der Hand, private Ladeinfrastrukturen konsequent aufzubauen.

Jedoch ist die Förderung an einige Bedingungen geknüpft:
  • Die Ladestation muss fabrikneu sein.
  • Der Ladepunkt darf nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Die Ladeeinrichtung muss über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen.
  • Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen (durch Ökostrom-Verträge mit Versorgerunternehmen oder Photovoltaikanlagen beispielsweise).
  • Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (wegen der Netzdienlichkeit).

So beantragen Ihre Kunden die Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt

1.     Zuschuss beantragen
  • Vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen
  • Produkt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440) auswählen
  • Achtung: Anzahl der Ladepunkte kann nach Antragstellung nicht erhöht werden
2.     Identität nachweisen und Ladestation installieren
  • Nach Antragsbestätigung Identität mit Schufa-Identitäts-Check nachweisen
  • Ladestation von Ihnen installieren lassen
3.     Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
  • Nachdem Sie die Ladestation installiert haben kann Ihr Kunde die Rechnung für den Kauf sowie der Installation im KfW-Zuschussportal hochladen
  • Achtung: Spätestens 9 Monate nach Antragsstellung muss der Nachweis durch Ihren Kunden erfolgen
  • Nach positiver Prüfung durch die KfW erhält ihr Kunde den Zuschuss auf sein Bankkonto
  • Auszahlung erfolgt nach Prüfung meist zum Ende des Folgemonats

Diese zusätzlichen Maßnahmen sind im Zuschuss enthalten

Ebenfalls sind in der Förderung auch notwendige Nebenarbeiten inbegriffen, die für den Netzanschluss durchgeführt werden müssen. In der Förderung ist die Wallbox selbst enthalten, das Energie- und Managementsystem zur Steuerung der Ladestation, der elektrische Anschluss (Netzanschluss) sowie die Installation durch einen Elektro-Fachhandwerksbetrieb. Hierzu können ebenfalls notwendige Elektroinstallationsarbeiten gehören, die für die Modernisierung der Hauselektrik und der Telekommunikationsanbindung der Ladestation benötigt werden (z. B. Erdarbeiten). Die Förderung erhalten Sie nach Beendigung des Vorhabens als einen Investitionszuschuss und pro Ladepunkt sind es 900 Euro. Denn falls Ihre zukünftige Ladestation ein „Doppellader“ mit Anschlüssen für 2 Elektrofahrzeuge ist, dann erhalten Sie für den Einbau 1.800 Euro. 

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